Landesregierung beschließt Richtlinien für Gemeindepaket
Umfangreiche Unterstützung für Gemeinden und Städte
Graz (9. Juli 2020).- Ende Juni wurde das steirische Gemeindepaket präsentiert, mit dem die Wirtschaft angekurbelt und Arbeitsplätze gesichert werden sollen. Die dafür notwendigen Richtlinien für Städte und Gemeinden wurden heute (9.7.2020) in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen. Nach dem Soforthilfepaket für Wirtschaft und Tourismus sowie dem zweiten Maßnahmenpaket für Arbeitnehmer sowie Kunst und Kultur wird damit die dritte Phase des Gesamtpakets im Kampf gegen die Corona-Krise umgesetzt.
Der Bund stellt den steirischen Gemeinden durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 137,3 Millionen Euro für kommunale Investitionsprogramme zur Verfügung. Da sich viele Gemeinden den Eigenanteil von 50 Prozent in der derzeitigen coronabedingten Finanzlage nicht leisten können, macht das Land Steiermark zusätzliche Mittel in Höhe von 68,6 Millionen Euro frei. Somit bleibt den Gemeinden nur mehr ein Eigenfinanzierungsanteil von 25 Prozent. Ziel des Landes Steiermark ist es, schwerpunktmäßig Investitionsprojekte in den Bereichen Schulen und Kindergärten, Maßnahmen zum Klimaschutz, Breitbandinfrastruktur, öffentlicher Verkehr, Sanierung von Gemeindestraßen und Errichtung und Sanierung von Radwegen zusätzlich zu den Bundesmitteln mit Landesmitteln zu unterstützen.
„Wer unbürokratisch hilft, hilft doppelt. Diesen Grundsatz haben wir auch in der Umsetzung des Gemeindepakets befolgt. Unsere Gemeinden sind die größten öffentlichen Investoren und das Rückgrat unseres Landes. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, sie in dieser Zeit zu unterstützen. Wir ermöglichen ihnen damit Investitionen für die unterschiedlichen Lebensbereiche in den Gemeinden, fördern damit gleichzeitig die Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze. Die umgesetzten Projekte werden direkt für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort spürbar sein und die Lebensqualität steigern“, so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.
Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang ergänzt: „Die Corona-Krise hat unsere steirischen Kommunen hart getroffen. Es ist daher ein Gebot der Stunde, unseren Städten und Gemeinden jetzt wieder entsprechende Investitionen zu ermöglichen. Nur so wird es uns gelingen, dass unsere steirischen Regionen in eine positive Zukunft gehen können. Unsere Kommunen sind unverzichtbare Investoren und der Motor zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Gemeindepaket schaffen wir die Basis dafür, dass unsere Städte und Gemeinden auch künftig zentrale Projekte für ihre Bürgerinnen und Bürger fertig stellen bzw. neue Projekte beginnen können. Besonders wichtig sind uns dabei Investitionen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Infrastruktur. Die heute beschlossene Richtlinie wird dafür sorgen, dass unser Gemeindepaket bestmöglich in Anspruch genommen werden kann.“
Mit der Abwicklung der heute beschlossenen Richtlinien wird die Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau als Abwicklungsstelle des Landes beauftragt. Die Gemeinden und deren Projektträger können Anträge für Landeszuschüsse ab dem 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 bei der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau einreichen.
Graz, am 9. Juli 2020
Denise Kallweit unter Tel.: +43 (316) 877-2908 und Fax: +43 (316) 877-803868 oder E-Mail: denise.kallweit@stmk.gv.at zur Verfügung.
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