Bad Loipersdorf – Steiermark bekommt neuen Bäderkurort
Gebietsverordnung beschlossen. Ab 1. Jänner 2020:
Graz (24. Oktober 2019).- Ab 1. Jänner 2020 wird aus der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld die Gemeinde Bad Loipersdorf. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung auf Antrag von Gesundheitslandesrat Christopher Drexler die entsprechende Verordnung über die „Festsetzung des Kurbezirkes ‚Bäderkurort Bad Loipersdorf‘" beschlossen und so den Weg dazu geebnet. Damit wird nun auch der Standortgemeinde der ältesten steirischen Therme diese Auszeichnung zuteil. Bad Loipersdorf wird der 18. Kurort der Steiermark und der neunte Bäderkurort.
LH Schützenhöfer: Gemeindename macht Erfolgsgeschichte sichtbar
„Die Steiermark ist das beliebteste Urlaubsland der Österreicherinnen und Österreicher. Neben der Vielfalt der Landschaft, der Gastfreundschaft und Herzlichkeit, sind auch unsere steirischen Thermen gute Gründe für einen Urlaub im Grünen Herz Österreichs. Es freut mich, dass es gemeinsam gelungen ist, die Erfolgsgeschichte der Therme Loipersdorf auch im Gemeindenamen sichtbar zu machen", so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, der den Gemeindevertretern mit Bürgermeister Herbert Spirk an der Spitze zu dieser Anerkennung gratuliert.
LR Drexler: „Steirischer Ur-Thermen-Standort wird Bäderkurort"
„Ich freue mich außerordentlich, dass es uns nun vor allem durch die konsequente Arbeit der Gemeinde Loipersdorf und von Bürgermeister Herbert Spirk möglich wurde, Loipersdorf das Prädikat ‚Bad‘ zuzuerkennen. Ab 1. Jänner 2020 wird aus Loipersdorf bei Fürstenfeld, Bad Loipersdorf. Das ist eine Auszeichnung für die Gemeinde und gleichzeitig ein wichtiger Impuls für die gesamte Region. Die Steiermark wartet mit besonderen Heilvorkommen auf, die wir stolz präsentieren wollen. Dass der Standort der steirischen „Ur-Therme" nun auch Bäderkurort ist, komplettiert das steirische - und vor allem das oststeirische - Kurort-Ensemble."
Loipersdorf erfüllt Voraussetzungen als Bäderkurort
Der Antrag auf Anerkennung als Kurort ist von der Gemeinde zu stellen, über deren Gemeindegebiet sich der Kurbereich erstrecken soll. Dieser Kurort muss per Bescheid der Landesregierung auf Basis des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortgesetzes anerkannt werden. Dafür gilt es genau definierte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen und entsprechende Bedingungen und Auflagen vorzuschreiben. Letztendlich ist das genaue Gebiet - der sogenannte Kurbezirk - per Verordnung festzulegen. Wichtige Voraussetzungen für die Anerkennung eines Kurortes ist ein Heilvorkommen - im Fall von Loipersdorf ist dies eine Heilquelle, die wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt.
Außerdem müssen beispielsweise eine einwandfreie und ausreichende Trinkwasserversorgung, Maßnahmen gegen Lärm- und bestimmte Verkehrsbelästigungen, eine ausreichende medizinische Versorgung durch die Anwesenheit von Ärzten und das Vorhandensein einer Apotheke, die Lebensmittelversorgung, entsprechende Unterkünfte für einen Kurort sowie ausreichen geschultes Personal für die Nutzbarmachung des Heilvorkommens vorhanden sein.
Gemeindegebiet von Loipersdorf als Kurbezirk
Mit der Verordnung, die die Landesregierung heute beschlossen hat, wird der Umfang des sogenannten Kurbezirkes genau festgelegt. Die Grenzen eines solchen Kurbezirkes sollen sich nach Möglichkeit mit den Gemeindegrenzen decken, können jedoch aus bestimmten Gründen davon abweichen. Im Falle von Loipersdorf wurde lediglich das Industriegebiet im nördlichen Bereich der Gemeinde aufgrund von Immissionen ausgenommen.
Anerkennung als Bäderkurort ist Erfolg jahrelanger Arbeit
Der erste von der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Beantragung der Anerkennung als Kurort, wurde bereits 1999 gefasst. Herausforderungen für die letztendliche Anerkennung stellten allerdings das Lärmaufkommen und die Luftgüte in einigen Bereichen der Gemeinde dar. Nachdem die entsprechenden Auflagen erfüllt werden konnten, wurde knapp 20 Jahre nach dem Antrag der Gemeinde, am 7. Mai 2019, der Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung ausgestellt, mit dem Loipersdorf als Bäderkurort per 1. Jänner 2020 anerkannt wurde. Der heutige Beschluss der Landesregierung, mit dem das genaue Gebiet des Kurortes festgelegt wird, stellt somit den Schlusspunkt für den Weg zum Bäderkurort Bad Loipersdorf dar.
Graz, am 24. Oktober 2019
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