Fragen und Antworten
Vermögenswirtschaft und Gemeindehaushalt
Müssen Schulden einzelner Gemeinden von der neuen Gemeinde mit übernommen werden?
Die Vereinigung von zwei oder mehreren angrenzenden Gemeinden hat den vollständigen Übergang der Rechte und Pflichten der betroffenen Gemeinden auf die neue Gemeinde zur Folge. Das gilt daher auch etwa für etwaige bestehende Darlehensverpflichtungen.
Was passiert mit dem Gemeindevermögen?
Durch den vollständigen Übergang der Rechte und Pflichten der betroffenen Gemeinde geht das gesamte Gemeindevermögen auf die neue Gemeinde über. Eine Prüfung vorhandener Verträge wird empfohlen.
Wie verändern sich die Einnahmen aus dem Finanzausgleich?
Das Land Steiermark unterstützt die Gemeinden bei Ihrem Vorhaben Gemeindevereinigungen zu planen und umzusetzen auch im Bereich der Berechnung der Auswirkungen bei der Entwicklung der Ertragsanteile. Auf Basis der Prognosedaten des BMF für das Haushaltsjahr 2011 (Herbstprognose 2010) werden die Auswirkungen einer Gemeindevereinigung bei konkreten Anfragen von Gemeinden mit schriftlicher Willenserklärung berechnet. Die Auswirkungen weiterer Gemeindevereinigungen auf das Gesamtsystem werden in dieser Prognoserechnung jedoch jeweils nicht berücksichtigt.
Wie hoch sind die Einsparungen durch die Vereinigung?
Unabhängig von konkreten Zahlen kann jede der realisierten Einsparungen einen Beitrag zur Entschärfung der gegenwärtigen Haushaltssituation in den Gemeinden leisten und somit Mittel für erforderliche Investitionen freimachen.