Fragen und Antworten
Ausgangslage und Ziele
Was sind die Motive für Gemeindestrukturreform in der Steiermark?
Die Ausgangslage wurde von beiden Landeshauptleuten im Schreiben an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vom 30. Juni 2011 dargelegt.
Siehe dazu Gemeindestrukturreform Ausgangslage (.pdf)
Welche Ziele verfolgt das Land Steiermark mit der geplanten Gemeindestrukturreform?
Oberstes Ziel der Gemeindestrukturreform ist die Stärkung der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Gemeinden zur Erfüllung der ihnen zugedachten Aufgaben und Funktionen zum Wohle der Bevölkerung. Die Gemeinden müssen dauerhaft in der Lage sein, auch in Zukunft ihre Aufgaben sachgerecht, effizient und in entsprechender Qualität zu erfüllen.
• Die Strukturreform soll wirtschaftliche, leistungsfähige und professionelle Gemeinden ermöglichen, die in der Lage sind, ihre gesetzlichen Aufgaben ohne Haushaltsabgang zu erfüllen und über eine ausreichende freie Finanzspitze für Investitionen verfügen. Die vorhandene kommunale Infrastruktur soll effizient genutzt werden. Die Grundversorgung der Bevölkerung mit privaten und öffentlichen Dienstleistungen ist im jeweiligen Gemeindegebiet abzudecken.
• Die Strukturreform soll den Gemeinden entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen, die eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum und für die wirtschaftliche Entwicklung gewährleisten. Real bestehende Siedlungsverflechtungen sollen sich in den administrativen Strukturen der Gemeinden widerspiegeln.
• Die Strukturreform soll das Engagement für das Gemeinwohl und die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten durch geeignete Maßnahmen erhalten und stärken.
Welche Vorteile ergeben sich konkret aus Gemeindevereinigungen?
- Rechtssicherheit und Professionalität der Verwaltung
Erfahrungen zeigen, dass insbesondere kleine Gemeinden in speziellen Materien (Abgaben, Raumplanung, Baurecht, etc.) zunehmend an Grenzen stoßen. Aktuell müssen viele Gemeinden ob der Komplexität der Rechtsmaterien auf externe Sachverständige zurückgreifen. In kleinen Gemeinden gibt es in der Verwaltung oft nur einen Gemeindebediensteten, der im Urlaubs- oder Krankheitsfall keine Vertretung hat.
Die Strukturreform soll eine professionelle Verwaltung mit der Möglichkeit der Spezialisierung von Bediensteten in den einzelnen Verwaltungsgebieten sowie eine vernünftige Vertretungsregelung der AmtsleiterInnen ermöglichen.
Ab einer gewissen EinwohnerInnenzahl nehmen die Fallzahlen zu, so dass auch die Routine bei der Behandlung von Rechtsfällen steigt oder auch juristisch geschultes Personal eingestellt werden kann. In größeren Einheiten erhöht sich somit der Professionalisierungsgrad der Verwaltung. Arbeitsteilung ist in größeren Einheiten möglich, damit eine höhere Auslastung und verstärkte Professionalisierung der Fachkräfte erreicht wird.
• Abgestimmte raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen
Die derzeitigen kommunalen Verwaltungsgrenzen stimmen insbesondere aufgrund der erhöhten Mobilität nicht mehr mit den realen Lebens- und Wirtschaftsstrukturen der BürgerInnen und Betriebe überein.
Die Strukturreform soll den Gemeinden entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen ermöglichen, die eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche für den Siedlungsraum und für die wirtschaftliche Entwicklung gewährleisten. Real bestehende Siedlungsverflechtungen sollen sich in den administrativen Strukturen der Gemeinden widerspiegeln.
Wichtige auf die Zukunft ausgerichtete Vorhaben, wie z.B. die Ausweisung von Bauland oder von gewerblich genutzten Flächen, müssen in größeren (regionalen) Kontexten gelöst werden. Ein wichtiges Anliegen bei den Vorschlägen zur Gemeindestrukurreform ist es daher, räumliche Funktionen so in den Gemeinden zu bündeln, dass im Wesentlichen eine Deckung zwischen der Gebietskörperschaft Gemeinde mit ihren Entscheidungsgremien (Gemeinderat) und den sich ergänzenden Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Naherholung und Bildung stattfindet.
Größere Gemeinden, die den angeführten Zielsetzungen entsprechen, können die Instrumente der örtlichen Raumplanung völlig neu einsetzen, indem die mittel- und langfristige Entwicklung tatsächlich auf der jeweiligen Gemeindeebene gestaltbar ist.
Bisher nur schwer zu koordinierende Entwicklungspolitiken, wie die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsplanung, die überörtliche Infrastruktur, Wirtschafts- und Standortpolitik würden deutlich einfacher.
• Attraktiveres BürgermeisterInnenamt
Die überwiegende Zahl der BürgermeisterInnen übt diese wichtige Managementaufgabe nach wie vor nebenberuflich aus. Durch die hohe Verantwortung des Amtes, den intensiven zeitlichen Aufwand, aber auch durch die sinkenden Gestaltungsmöglichkeiten klagen kommunale EntscheidungsträgerInnen zunehmend darüber, dass es vor allem in kleinen Gemeinden immer schwieriger wird, KandidatInnen für die zahlreichen Funktionen auf kommunaler Ebene - insbesondere für das Bürgermeisteramt - zu finden. Gemeindevereinigungen bieten daher auch eine Chance, das Bürgermeisteramt wieder attraktiver zu machen, da größere Gemeinden zum einen auch größere Handlungsoptionen eröffnen und zum anderen die Möglichkeit besteht, dieses Amt als Vollzeitamt auszuüben. Die Aufwertung der Funktion der zukünftigen BürgermeisterInnen wird möglich. Politische Ämter könnten leichter besetzt werden, da aus einem größeren Personenkreis geschöpft werden kann.
• Geringerer Koordinationsaufwand zwischen den Verwaltungsebenen
Die hohe Anzahl von Gemeinden führt auch zu einem hohen Koordinations- und Verwaltungsaufwand zwischen den Ebenen Gemeinde, Bezirk und Landesverwaltung (z.B. Flächenwidmungspläne, Örtliche Entwicklungskonzepte, Aufsichtsverfahren, Prüfungen der Rechnungsabschlüsse, etc.).
Der Koordinationsaufwand Gemeinde - Bezirkshauptmannschaften - Landesstellen verringert sich und die damit verbundenen Synergieeffekte leisten auch bei Landesverwaltung/ Bezirkshauptmannschaften einen Beitrag zur Verwaltungsreform.
• Heben von Einsparungspotenzialen
Allein durch die Gemeindestrukturreform können die finanziellen Probleme der steirischen Gemeinden nicht gelöst werden, hierfür sind weitere Maßnahmen erforderlich. Nichtsdestotrotz zeigt sich in den bisher laufenden Pilotprojekten erhebliches Einsparungspotenzial, ohne dass dies Auswirkungen auf die Angebote an die BürgerInnen nach sich ziehen würde.
Dabei wurden Einsparungspotenziale in den Kategorien Gemeindeämter, Personal, Gemeindevertretungsorgane, Fuhrpark und Bauhof sowie Materialeinkauf aufgezeigt.
Viele dieser Einsparungsmöglichkeiten werden erst nach und nach im Zuge der Realisierung von Gemeindevereinigungen wirksam werden. Personaleinsparungen werden sich z.B. in den meisten Fällen erst im Zuge von Pensionierungen und natürlichen Fluktuationen ergeben. Einsparungen bei der Ausstattung und der Infrastruktur sind dagegen vielfach auch kurzfristig möglich (z.B. können Maschinen und Immobilien einfacher gemeinsam genutzt werden; werden vielleicht Neuanschaffungen obsolet, wenn andere Gemeinden vergleichbare Infrastrukturen einbringen).
Jede der realisierten Einsparungen kann einen Beitrag zur Entschärfung der gegenwärtigen Haushaltssituation in den Gemeinden leisten. Eingesparte Mittel verbleiben dabei in den Gemeinden! Es steht den Gemeinden dabei frei zu entscheiden, ob sie die Effizienzgewinne zur Qualitätssteigerung oder eben zu Haushaltskonsolidierung einsetzen wollen.
• Bündelung der Kräfte - gemeinsam größere Zukunftsprojekte schultern
Ein Leitmotto der Gemeindekooperation ist es seit Jahren, gemeinsam mehr aus dem Geld machen und gemeinsam auch größere Projekte zu schultern. Dies gilt um so mehr auch für die Gemeindevereinigungen. Nur, dass es in den dann größeren Gemeinden leichter fällt diese Projekte auch tatsächlich gemeinsam zu realisieren. Fällt doch die für Gemeindekooperationen schwierige und letztlich sehr unwägbare Abstimmungs- und Projektfindungsphase weg.
Und so wird aus Gemeinden (vor allem aus Deutschland und der Schweiz, aber auch von Gemeinden aus der Steiermark, die in den 60er Jahren vereinigt wurden, z.B. St. Margarethen a.d Raab), die den Prozess der Vereinigung abgeschlossen haben in diesem Zusammenhang auch berichtet, dass speziell die wirtschaftsschwächeren Ortschaften von der Bildung der größeren Einheitsgemeinde profitiert hätten, weil in diesem Kontext Investitionen überhaupt erst möglich geworden sind, die unter den Bedingungen der Ortschaft als selbstständige Gemeinde nicht möglich gewesen wären. Größere Einheiten können Finanzmittel in der Tat konzentriert einsetzen, dadurch werden Investitionen ermöglicht, die sonst nicht erfolgen könnten.
• Verbesserte Koordination der Infrastrukturausstattung - Sicherung der Auslastung
Die 542 steirischen Gemeinden sind infrastrukturell sehr gut ausgestattet. Die Gemeinden (ohne Graz) verfügen gemeinsam über mehrere tausend hochbauliche Einrichtungen für die verschiedenen kommunalen Aufgaben (Verwaltung, Kinderbetreuung, Bildung und Kultur, öffentliche Ordnung, Bewirtschaftung, etc.). Die Gebäudefunktionen reichen vom Gemeindeamt, Bauhof, Schule, Veranstaltungshalle, Altstoffsammelzentrum bis zum Freibad und verschiedenen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
In den letzten Jahren wurden hohe Summen öffentlicher Mittel in kommunale Bauten investiert. Diese Einrichtungen stellen einen großen Wertbestand dar, andererseits stehen dadurch aber auch beträchtliche Reinvestitionskosten an und damit verbunden sind große finanzielle Herausforderungen..
Gemeindevereinigungen ermöglichen den Abbau von Doppelgleisigkeiten. Der parallele Betrieb von gering ausgelasteten, identischen Einrichtungen in mehreren Gemeinden verursacht höhere Gesamtkosten als der Betrieb nur einer Einrichtung.