Einzugsbereiche und Standorträume der zentralen Orte gemäß Landesentwicklungsprogramm.
Vorhandensein und Einzugsgebiete öffentlicher und privater Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Volks- bzw. Hauptschule, Kirche mit besetztem Pfarramt, Geschäft zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs, etc.)